Unsere AGB`s für Partner und Datenschutz
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Travel-Butler.Net® Webshop
Firma Mario Hirt, A-5163 Perwang am Grabensee, Seestraßensiedlung 16 Name: gemäß Auftragsbestätigung Über diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und eine eventuelle Online Anmeldung kommt ein Vertrag erst zustande, wenn beide Parteien zusätzlich eine Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese Auftragsbestätigung sendet Hirt dem Partner nach der Online Anmeldung per E-Mail als Angebot zu. 3.Vertragsgegenstand und Teilnahme Unter den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden die Bedingungen zur Anbindung sowie der Umfang der Leistungen der Partner geregelt. Hirt betreibt Travel-Butler.Net. Travel-Butler ist ein Web-Shop-System mit Produkten und Dienstleistungen für Urlaubsgäste, das wie ein Affiliate-Programm in die eigene Webseite des Partners eingebunden wird. Travel-Butler ist kein Affiliate Programm im herkömmlichen Sinne, sondern als Partner von Hotels, Pensionen, Campingplätzen, Touristikportalen und anderen touristischen Betrieben angelegt. Ziel ist, das diese Partnerbetriebe auf ihren Webseiten Gästen zusätzliche Leistungen anbieten können und gemeinsam Umsätze und Kundenbindung erzielt werden. Andere Betriebe, Organisationen sowie Privatpersonen können nicht Partner werden, bzw. nur nach gesonderter, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch Hirt. Der Partner muss Kaufmann im Vollerwerb/ nach Handelsrecht oder juristische Person sein. Das Unternehmen des Partners muss seinen Rechtssitz, sein Bankgirokonto und seinen Betrieb in Österreich, in Deutschland, in der Schweiz oder in Liechtenstein haben. Ebenfalls möglich sind Landesteile anderer EU-Länder, in denen Deutsch Verkehrs-/ oder Zweitsprache o.ä. ist und in denen lokale Websites häufig mehrsprachig gestaltet werden (z. B. Teile des Elsass, Teile von Südtirol, Teile von Luxemburg, Belgien u. a.). Die Teilnahme am Travel-Butler.Net setzt die volle Geschäftsfähigkeit des Partners sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Die Partner müssen sich für die Teilnahme am Travel-Butler.Net ordnungsgemäß anmelden und registrieren lassen. Hierzu müssen die Partner die abgefragten Daten im Registrierungsformular und in der Auftragsbestätigung vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Hirt kann gegebenenfalls schriftliche Nachweise der Angaben verlangen. Der Partner muss weiterhin genau benennen, auf welcher seiner Webseiten und in welchen Bereichen der Webseite er Travel-Butler wie einbinden möchte. Hirt unterstützt den Partner bei der fachgerechten Einbindung mit Empfehlungen. Ein Anspruch auf Zulassung zum Travel-Butler.Net besteht nicht. Hirt kann die Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen und den Zugang deaktivieren. Ändern sich die bei der Anmeldung abgegebenen Daten der Partner, sind diese verpflichtet, die ursprünglichen Angaben unverzüglich zu korrigieren. Die Firmendaten sind vollständig und den gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend anzugeben. Dazu gehören unter anderem die UID Nummer, Firmensitz und Ort des touristischen Betriebes, Bezeichnung der Firma, gesetzliche Vertreter, Firmenbuch- bzw. Handelsregister-Nr. Bei grundlegenden Veränderungen des Layouts oder der Inhalte seiner Webseite ist der Partner verpflichtet, Hirt schriftlich vor Veröffentlichung zu informieren. Dies gilt ebenfalls, wenn der Partner andere Webseiten als die ursprünglich angemeldete in die Zusammenarbeit einbeziehen möchte bzw. dort Travel-Butler bewerben möchte. Hirt ist berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden, wenn die Änderungen der bestehenden Webseite des Partners oder die anderen Webseiten des Partners nicht dem Gesamtsinne dieser Kooperation entsprechen oder von Bestimmungen dieses Vertrages abweichen. Es können nur Webseiten angemeldet werden, die nicht gegen geltendes österreichisches Recht verstoßen. Zusätzlich muss das geltende Recht des Landes, in dem sich der Betrieb des Partners befindet und auf den sich die zugehörige Webseite des Partners bezieht, eingehalten werden. Die Webseiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Partner gewährleisten, dass die von ihnen übermittelten Daten, Bilder, Werbetätigkeiten und Werbeflächen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder anwendbares Recht verstoßen. Unzulässig sind danach insbesondere Inhalte und Werbetätigkeiten, die Rechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen, die staatsgefährdender, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojaner oder ähnliche Programme/ Daten enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen. Wenn Hirt Kenntnis von der Anmeldung einer Website mit verfassungsfeindlichen oder rechtswidrigen Inhalten erlangt, werden die zuständigen Behörden informiert und der Zugang des betreffenden Vertragspartners sofort gesperrt. Hirt behält sich vor, angemeldete Seiten bereits bei Verdacht auf die Verbreitung oder Duldung von rechtswidrigen Inhalten auszuschließen. Hirt übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Webseiten des Partners. Der Versuch, Travel-Butler.Net auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Teilnehmers. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf das erworbene Guthaben. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind jeweils in der aktuellen Fassung jederzeit über die Webseite www.Travel-Butler.Net/ Partneranmeldung abrufbar. Diese aktuelle Fassung kann ebenfalls im Bedarfsfall per Email (info@travel-butler.net) angefordert werden. Über Änderungen informiert Hirt den Partner per Email. Bei Änderungen ist der Partner nach Zugang der Email innerhalb von 2 Wochen zu einer außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende berechtigt, ansonsten gilt die Änderung als akzeptiert. Eventuell abweichende Geschäftsbedingungen des Partners gelten nicht. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Kontakt- und Bestellvorgängen von über HIRT angebotenen/ vermittelten Dienstleistern und Produktlieferanten gelten die AGB für Endkunden, die auf der Homepage von Travel-Butler einsehbar sind, UND insbesondere die AGB der über Travel-Butler vermittelten Dienstleister/ Produktlieferanten u. a. Diese sind vom Besteller gesondert zu akzeptieren.
Die Online Anmeldung stellt lediglich eine Anfrage des Partners dar. Die darauf folgende Bestätigungsmail von Hirt stellt ebenfalls noch keine abschließende Bestätigung der Anmeldung dar, sondern lediglich eine Bestätigung des Eingangs: Anhand der Online Anmeldung nimmt Hirt Kontakt mit dem Partner auf und sendet ihm eine Auftragsbestätigung. Je nach Betriebsgröße und Nutzung kann Hirt im Rahmen dieser Auftragsbestätigung Anbindungs- und Nutzungsgebühren, die vom Partner an Hirt zu zahlen sind, anbieten und mit dem Partner vereinbaren. In dieser Auftragsbestätigung wird auch der Provisionssatz, den Hirt an den Partner auf die Umsätze zahlt, vereinbart. Erst nach schriftlicher Zustimmung zur Auftragsbestätigung durch Hirt und den Partner wird die Anmeldung und dieser Vertrag für beide Parteien verbindlich. Vorher ist Hirt nicht befugt, den Partner als Partner zu nennen. Der Partner ist vorher nicht befugt, die Werbemittel von Hirt in seine Webseite zu integrieren oder Travel-Butler anderweitig zu nutzen.
4.1 Vermittlung von Dienstleistungen und Produkten Hirt betätigt sich ausschließlich als Vermittler. Die pünktliche Erfüllung des Liefervertrages obliegt dem Hersteller oder Dienstleister, mit dem Hirt eine gesonderte Vereinbarung getroffen hat oder an dessen Partnerprogramm er teilnimmt. Der Hersteller/ Dienstleister haftet auch dem Endkunden gegenüber für eine ordentliche Erfüllung des Kauf- oder Mietvertrages sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Produkthaftung, vorgeschriebenen Gewährleistungen sowie Garantieansprüchen. 4.2. EDV Dienstleistung 4.3. Bereitstellung von Werbematerial Der Partner verpflichtet sich, von Hirt zur Verfügung gestellte Werbemittel ordnungsgemäß in seine Website einzubinden. Änderungen der Werbemittel (Banner, Links u. a.) oder deren nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch sind nicht zulässig. Die Verwendung der Werbemittel in Emails (insbesondere Werbe Emails), Print-Publikationen o. a. ist ebenfalls nicht zulässig, es sei denn, Hirt stimmt ausdrücklich und schriftlich zu. Jede Zuwiderhandlung berechtigt Hirt zur sofortigen dauerhaften Sperrung des Zugangs. Eventuelle Provisionsansprüche verfallen vollständig. Hirt behält sich vor, eventuell darüber hinaus gehende Schäden (Image-Schaden o. a.) geltend zu machen. Der Partner verpflichtet sich, in seinem Umfeld für eine ordentliche Verkaufsförderung des Travel-Butler zu sorgen. Dazu gehört unter anderen die Schulung der Mitarbeiter, hervorragende Platzierung des Travel-Butler auf der hoteleigenen Webseite, gut sichtbare Platzierung des Werbematerials, Auslegen von Travel-Butler Flyern. Bei Werbeaussendungen/ Emails an Gäste sollte ein Hinweis auf den Travel-Butler Shop mit eingebunden werden. Sollte der Endkunde nicht in der Lage sein, die bestellte Leistung aus dem Travel-Butler persönlich in Empfang zu nehmen, ist der Partner verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu übernehmen und an einem sicheren Ort aufzubewahren, bis der Endkunde die Leistung in Empfang nimmt. Für diese Zeitspanne übernimmt der Partner die Verantwortung. 6.1. Von Partner an Hirt zu leisten 6.2. Von Hirt an Partner zu leisten Wenn bei Einzelfällen der Umsatz aus administrativen oder EDV-technischen Gründen nicht genau einem Partner zugeordnet werden kann, ist Travel-Butler berechtigt, die auf diesen Umsatz entstehende Provision durch die Anzahl aller Partner zu dividieren und in gleichen Teilen jedem Partner entsprechend auszuzahlen. Dies darf bei maximal 20% der Kauf-/ Buchungsvorgänge pro Monat auftreten. 7.1. Auftragsbestätigung Die gemäß Auftragsbestätigung vereinbarte Anbindungsgebühr und die Nutzungsgebühren sind sofort und ohne Abzug nach Rechnungslegung fällig. 7.2. Provision Die Provision auf den partnerbezogenen Umsatz wird quartalsweise abgerechnet. Rechnungslegung nach Provisionsabrechnung, mindestens jedoch € 100. Sollte die Untergrenze von € 100 in einem Quartal nicht erreicht werden, bleibt der Betrag auf dem Konto des Partners stehen, bis der Mindestbetrag erreicht wird oder eine andere Regelung getroffen wird. Der Partner benennt Hirt ein Girokonto in dem Land seiner Betriebsstätte, auf die Hirt die Provisionen überweist. Eventuell anfallende Bankgebühren trägt Hirt. Provisionen, die Hirt von seinen Shop-Partnern bzw. anderen dem Travel-Butler angeschlossenen Affiliate Anbietern u. a. erhält, werden von diesen teils erst nach 30 bis maximal 90 Tagen gutgeschrieben (zum Beispiel wegen Rückgabemöglichkeit der Ware durch den Endkunden des Shop-Partners etc.). Erst nach Erhalt der Gutschrift ist Hirt verpflichtet, sie in der Provisionsabrechnung für den Partner aufzuführen und dem Partner die darauf bezogene Provision gutzuschreiben. Bei Beanstandungen der Provisionsabrechnung hat der Partner innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich unter Angabe von Gründen zu widersprechen, ansonsten gilt sie als akzeptiert. Der Partner kann von Hirt Einsicht in die der Provisionsabrechnung zugrunde liegenden Statistiken verlangen. Diese kann Hirt dem Partner per Email zur Verfügung stellen. 8.1. Hirt/Travel Butler Hirt haftet für die Erbringung der genannten Leistungen, insbesondere für korrekte Darstellung und Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten im Rahmen der Travel-Butler-Software an Gäste/ Endkunden des Partners. Hirt erstellt die Abrechnungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Ein entgangener Provisionsanspruch oder eine Haftung aufgrund nicht offensichtlich erkennbarer Fehler in der Leistung oder in der Abrechnung von angeschlossenen Shops, Lieferanten, anderen Affiliate-Anbietern, deren Leistungen über Travel-Butler vermittelt werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung zwischen den Partner und Hirt bezüglich Travel-Butler.Net, die in den Verantwortungsbereich von Hirt fallen, wird Hirt alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit des Travel-Butler.Net wieder herzustellen. Hirt übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass über Travel-Butler.Net Umsätze und Provisionen erzielt werden. Hirt übernimmt auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der von den Teilnehmern abgegebenen Informationen und Erklärungen sowie die Zahlungsfähigkeit von Teilnehmern. Ebenfalls übernimmt Hirt keine Gewähr für die Qualität und Gebrauchsfähigkeit der beworbenen Waren und Dienstleistungen, für deren Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Hirt kann nicht für den Inhalt von Websites Dritter verantwortlich gemacht werden, die in direkter oder indirekter Weise auf die Website von Travel-Butler.Net verweisen. Hirt ist des Weiteren für keinerlei Schäden verantwortlich, die aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind. Hirt haftet nicht für die durch fehlerhafte Teilnehmerangaben verursachten Schäden. Hirt haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden bis zu einer Höchstgrenze der Provisionsansprüche plus der Nutzungsgebühren der jeweils 6 Monate vor Entstehen/ Bekanntwerden des Schadens. 8.2. Partner Der Partner haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der genannten Leistungen. Der Partner haftet für eine ordnungsgemäße und pünktliche Erbringung eventuell in der Auftragsbestätigung vereinbarter Anbindungs- und Nutzungsgebühren. Dieser Vertrag gilt für 2 (zwei) Jahre, beginnend mit Datum der Unterschrift des Partners auf dem Formular der Auftragsbestätigung. Grobe oder grob fahrlässig begangene Verletzungen der vereinbarten Pflichten berechtigen beide Parteien zur sofortigen fristlosen Kündigung und Beendigung/ Sperrung. Bei leichten oder leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen sind beide Parteien verpflichtet, die Pflichtverletzung genau zu benennen und die andere Partei schriftlich zur Abhilfe aufzufordern. Die andere Partei ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen Abhilfe zu schaffen. Ist eine Abhilfe nicht möglich, ist die Partei zur detaillierten schriftlichen Begründung verpflichtet. Bei wiederholten leichten oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, zu denen keine Reaktion der anderen Partei erfolgte oder deren Abhilfe wiederholt nicht möglich war, ist die beanstandende Partei zur fristlosen Kündigung berechtigt. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung entfallen alle noch ausstehenden Ansprüche auf Gebühren, Provisionen oder andere Ansprüche der Partei, die die Gründe zur fristlosen Kündigung verursacht hat, sofort.
Es gilt Österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Salzburg.
Alle Vereinbarungen, insbesondere Nebenabsprachen und Kündigungen, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig.
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